Ab Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr. Gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen die Lieferanten von Brennstoffen (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kraftstoff) Emissionszertifikate erwerben.

Ab 2023 wird dann Kohle (Steinkohle, Braunkohle) in den Emissionshandel einbezogen. Die Kosten werden in der Regel vom Lieferanten an den Endkunden weitergereicht.

Für Erdgas ergibt sich folgende Entwicklung:

 

 

Für die Berechnung der Kostenentwicklung anderer Brennstoffe empfehlen wir den IHK-Rechner: https://www.ihk.de/co2-preisrechner

⇒ Einschätzung/Empfehlung ELBE ENERGIE:

Der Anstieg der Erdgaspreise 2021 um ca. 5 €/MWh wird durch die gesunkenen Großhandelspreise mehr als ausgeglichen.
Die BEHG-Einnahmen sollen zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Die Auswirkung ist derzeit auf Grund des notwendigen Haushaltszuschusses zum EEG-Konto in Höhe von ca. 11 Mrd. € noch vollkommen offen.

Falls die Brennstoffkosten ihres Unternehmens mehr als 20 % der Gesamtkosten oder die BEHG-Zusatzkosten mehr als 20 % der Bruttowertschöpfung betragen, kann eine Entlastung beantragt werden. Gleiches gilt, sofern ihrem Unternehmen Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen (Carbon-Leakage). Die begünstigten Unternehmen müssen ein Energiemanagementsystem zu betreiben, Maßnahmen zur CO2-Reduktion umzusetzen, Mitglied in einem Energieeffizienznetzwerk etc..
Gerne übernehmen wir für sie Beantragung und Umsetzung der Entlastungen.