Die Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ ist am 01.01.21 in Kraft getreten und läuft bis 2024. Mit einem Fördervolumen von 2 Mrd. € sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien in energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle reduziert werden.

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen aus EU-Emissionshandelspflichtigen Branchen
  • Betreiber von Anlagen mit BImSchG-Gehnemigungspflicht

Details: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/