Der Bundestag hat am 21.09.23 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Wesentliche Inhalte:
ISO 50001/EMAS, Effizienzmaßnahmen
- Unternehmen > 7,5 GWh/a 1): Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001/EMAS),
bis 20 Monate nach EnFG-Inkrafttreten/Erreichung Schwellenwert
- Unternehmen > 2,5 GWh/a 1): Effizienzmaßnahmenpläne
bis 3 Jahre nach EnFG-Inkrafttreten/Erreichung Schwellenwert
- Wirtschaftlichkeitsbewertung nach ValERI bei Managementsystemen/Energieaudits
- Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre
Energieeffizienz für Rechenzentren > 300 kW
- Abwärmenutzung (wiederverwendete Energie)
- Inbetriebnahme ab 01.07.26: mind. 10 %
- Inbetriebnahme ab 01.07.28: mind. 20 %
- Bereitstellung Wärmeauskopplungsschnittstelle
- Energieverbrauchseffektivität (PUE)
- Inbetriebnahme vor 01.07.26: max. 1,5
- Inbetriebnahme ab 01.07.26: max. 1,3
- Inbetriebnahme ab 01.07.30: max. 1,2
- Grünstromanteil
- ab 01.01.24: 50 %
- ab 01.01.27: 100 %.
- Energie- und Umweltmanagementsystem je nach Anschlußleistung, Anteil wiederverwendeter Energie und Energieverbrauch.
- Veröffentlichungspflicht über PEERDC-Plattform des UBA
- Stromverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie und wiederverwendeter Energie
- Energieverbrauchseffektivität
Abwärme
- Vermeidung „nach Stand der Technik“ für Unternehmen > 2,5 GWh/a
- Reduzierung „auf technisch unvermeidbaren Anteil“
- Wiederverwendung, soweit „möglich und zumutbar“
- Lieferung an Dritte ist einzubeziehen
- Veröffentlichungspflicht über Plattform der Bundesstelle für Energieeffizienz
- Leistung, Menge
- Temperaturniveau