Im Bundestag hat sich die FDP nach Versicherungsschutz und Haftung im Rahmen der E-Mobilität erkundigt: Wer haftet (Kfz-Haftpflicht, Betreiberhaftpflicht, Gebäudeversicherung etc.) wofür (Brandschäden, Schäden an der Gebäudeelektrik etc.)?
Laut Regierung gelten für Elektroautos die allgemeinen Haftungstatbestände des Straßenverkehrs- und Deliktsrechts. Die Regierung verweist auf die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung inklusive Wallbox-Versicherung zur Abdeckung von Schäden durch:
- Brand und Explosion, z.B. durch Überspannung,
- Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasser,
- Kurzschluss an der Verkabelung,
- Tierbisse inkl. Folgeschäden.