Zur Abrechnung der KWKG-Förderung 2022 sind BAFA und VNB Brennstoffmenge, selbstverbrauchte/ausgespeiste Strommenge, Vollbenutzungsstunden, Nutzwärmeerzeugung und Stromerzeugung während negativer Stundenkontrakte mitzuteilen.
KWK-Anlagen < 50 kW und vor 2009 in Betrieb genommene, sind von der Meldung befreit.