- Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Verteilnetzbetreiber (VNB):
Meldung erzeugte Strommenge und Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2020 an den VNB bis 28.02.21.
- Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
Meldung erzeugte Strommenge & Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2020 an ÜNB bis zum 31.05.21.