Zur Abrechnung der KWKG-Förderung 2021 sind BAFA und VNB Brennstoffmenge, selbstverbrauchte/ausgespeiste Strommenge, Vollbenutzungsstunden, Nutzwärmeerzeugung und Stromerzeugung während negativer Stundenkontrakte mitzuteilen.
KWK-Anlagen < 50 kW und Anlagen, die vor 2009 in Betrieb genommen worden sind, sind von der Meldung befreit.